Die Erstellung eines ClaimReviews ist einfach und dauert mit dem Fact Check Markup Tool weniger als 30 Sekunden.

Jeder Redakteur kann einen ClaimReview für seine Artikel erstellen. Um das Fact Check Markup Tool zu verwenden, müssen Redakteure entweder über ein vollständiges oder ein eingeschränktes Konto bei der Google-Suchkonsole ihrer Website verfügen. Sprechen Sie mit Ihrem Webmaster, um herauszufinden, ob Ihre Website bereits in der Google-Suchkonsole aufgeführt ist. Falls nicht, befolgen Sie diese Schritte.

Nachdem Sie ein Konto bei der Google-Suchkonsole haben, müssen Sie nur noch das Fact Check Markup Tool aufrufen und einige grundlegende Informationen zu Ihrem Faktencheck in klar gekennzeichnete Felder eingeben:

Faktencheck-Datum

Geben Sie das Datum ein, an dem Ihr Faktencheck-Artikel veröffentlicht wurde oder wird.

Name der Faktencheck-Organisation

Der Name Ihrer Faktencheck-Organisation

Überprüfte Behauptung

Dies ist die Aussage, die Sie überprüft haben. Sie können das Thema auch näher beschreiben, wenn es das für die Leser klarer macht. Google empfiehlt, sich auf 75 Zeichen zu beschränken, um sicherzustellen, dass die Aussage in den zugeteilten Platz passt.

  • Dieses Feld sollte nicht für mehrere Behauptungen verwendet werden (z.B. nicht "Ansprache von Bundeskanzlerin Angela Merkel" oder “Die Debatte der US-Demokraten”). In Artikeln, in denen Sie mehrere Aussagen überprüfen, sollten Sie den Button "Eine weitere Behauptung hinzufügen" (Add another claim) am Ende des Formulars verwenden.

Datum der Behauptung

Der Tag, an dem eine Person oder eine Organisation die Aussage gemacht hat.

Aussehen der Behauptung

Eine URL zu der Website oder dem Dokument, wo die Aussage erscheint. Zum Beispiel ein Link zum Text einer Rede, eines YouTube-Videos oder einer Pressemitteilung. Falls die Behauptung an mehreren Stellen erscheint, können Sie über die Schaltfläche "Eine weitere Quelle für die Behauptung hinzufügen" (Add another claim appearance) weitere URLs hinzufügen.

Name des Behauptenden 

Name der Person oder der Organisation, die die Behauptung gemacht hat.

Einheitlichkeit ist hier entscheidend. Verwenden Sie für Personen und Organisationen immer die gleiche Schreibweise der Namen. Führen Sie hier nicht die Berufsbezeichnung der Verantwortlichen auf, da Politiker den Arbeitsplatz wechseln und das ClaimReview ihre Amtszeit überdauern wird ("Vorname, Nachname" nicht "Abgeordneter Nachname"). Wenn Sie auf "show more fields" klicken, finden Sie ein separates Feld, in dem Sie die Berufsbezeichnung einer Person hinzufügen können, falls gewünscht.

Bewertungstext

Ihre Bewertung der Aussage. Falls Sie keine Ratingskala verwenden (d.h. Pinocchios oder ein Truth-O-Meter), können Sie trotzdem einen ClaimReview für diesen Faktencheck machen. Schreiben Sie einfach eine kurze Bewertung.

Wenn Sie auf "Weitere Felder anzeigen" klicken, können Sie detailliertere, optionale Informationen eingeben:

URL zum Faktencheck

URL der Faktencheck. Dieses Feld ist optional – wenn Sie es ausfüllen, sollte die URL die gleiche sein wie die URL des Artikels, aber Sie haben auch die Möglichkeit, einen Anker-Link zu einer bestimmten Stelle der Seite einzutragen.

Ort der Behauptung

Wo die Behauptung aufgestellt wurde, z.B. "in einem Interview mit dem Wall Street Journal" oder "bei einer Wahlkampfkundgebung".

Berufsbezeichnung des behauptenden Autors

Titel der Person oder der Organisation, die die Aussage gemacht hat, z.B. "Präsident" oder "EU-Parlamentsabgeordneter".

Bild des behauptenden Autoren

Eine URL, die auf ein Bild der Person oder der Organisation verweist, die die Behauptung aufgestellt hat.

Numerische Bewertung / Niedrigste Bewertung / Höchste Bewertung

Falls Ihre Organisation keine numerischen Bewertung verwendet, können Sie dieses Feld leer lassen. Faktenchecker, die dieses Feld verwenden, tun es auf teils unterschiedliche Art. Wenn Sie sich dafür entscheiden, sollten Sie die Bewertungen konsistent vornehmen.

Bild der Bewertung

Eine URL zu einem Bild für die Bewertung, z. B. Pinocchios oder eine Truth-O-Meter-Bewertung.